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Nach extremistischen Kommentaren: Feuerwehr Neustrelitz beendet Zugehörigkeit eines Kameraden

Pressemitteilung vom 06.11.2026

Ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz hat seine Zugehörigkeit zur Feuerwehr verloren. Der Grund sind ehrverletzende, menschenverachtende und extremistische Kommentare in sozialen Netzwerken, die er nach eigenem Eingeständnis verfasst hat. Das haben die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr und Bürgermeister Andreas Grund in ihrer Leitungssitzung am 5. November 2026 festgestellt.

Wie es zur Prüfung kam

Im September 2026 wurden die Freiwillige Feuerwehr und der Bürgermeister darüber informiert, dass ein Angehöriger der Feuerwehr in sozialen Netzwerken Kommentare mit ehrverletzenden und rassistischen Inhalten veröffentlicht haben soll. Daraufhin hat die Feuerwehrleitung die Vorwürfe in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister intensiv geprüft.

Zum Schutz der Feuerwehr und des Kameraden wurde dieser nach Bekanntwerden der Vorwürfe sofort und bis zum Abschluss der Klärung vom Feuerwehrdienst freigestellt. Entsprechend der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz erhielt er Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Ergebnis der Prüfung

In der Sitzung am 5. November 2026 stellten die Feuerwehrleitung und der Bürgermeister Folgendes fest:

  1. Der Kamerad hat in seiner schriftlichen Stellungnahme eingeräumt, die Bildkommentare geschrieben zu haben.
  2. Die angezeigten Äußerungen verletzen die Würde des Menschen zutiefst, sind menschenverachtend und ehrverletzend. Sie sind insgesamt als extremistisch einzustufen und verstoßen gegen die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
  3. Ob die Kommentare im Dienst oder privat geschrieben wurden, ist unerheblich. Sie haben bereits das Ansehen der Feuerwehr Neustrelitz in der Öffentlichkeit beeinträchtigt.

Insgesamt liegt damit ein massiver und schwerwiegender Verstoß gegen die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz vor. Mildere Maßnahmen kamen daher nicht in Betracht.

Konsequenz und weiteres Verfahren

Nach der Entscheidung auf Grundlage der Satzung hat der Kamerad somit seine Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr verloren. Die Feststellung ist mit der Beschlussfassung in Kraft getreten. Der Betroffene wurde schriftlich darüber informiert und über seine Rechte belehrt. Er kann Beschwerde beim Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einlegen. Die Leitung des Verbandes wurde ebenfalls über den Fall und die Feststellung in Kenntnis gesetzt.

Rechtlicher Hintergrund

Die Präambel der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz nennt als Aufgabe unter anderem, „die Würde aller Menschen zu schützen“. Weiter heißt es dort: „Daher schließen sich Extremismus und die Mitgliedschaft in der Feuerwehr aus.“

Nach § 8 Absatz 1 Satz 2 der Satzung verlieren Kameradinnen und Kameraden ihre Zugehörigkeit zur Feuerwehr, wenn sie diese dazu nutzen, „aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu werben“.