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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Residenzstadt Neustrelitz und die Webangebote unter www.neustrelitz.de sowie www.neustrelitz-erleben.de.


Die Residenzstadt Neustrelitz ist bemüht, ihre Webangebote im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

  • Autocomplete Attribute im Kontaktformular zum einfachen Ausfüllen der Formulare
  • Fokus-Reihenfolge von klickbaren Elementen können durch Tastatur angesteuert werden
  • die Navigation kann ebenfalls via Tastatur angesteuert werden
  • Tastatur-Shortcut für Drucken (STRG+P)

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sowie Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
    • Fokus sichtbar
    • Vollständige Steuerung mit Tastatur
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Audiodeskription oder Medienalternative
    • Blöcke überspringen
    • Audio-Bereitstellung
    • Anwendung Leichter Sprache
    • Erstellung aller PDF Dokumente als PDF/UA

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.04.2024 erstellt und am 26.03.2026 zuletzt angepasst.

Prüfung der Webseite durch das DVZ, mit Prüfbericht vom 10.11.2023 und anschließender Überarbeitung vom 05.01.2024, sowie Anpassungen vom 26.03.2026.

Bei der vereinfachten Überwachungsmethode wird neben der Startseite eine Anzahl von Seiten geprüft, die in einem angemessenen Verhältnis zur geschätzten Größe und zur Komplexität der Website steht.

Testwerkzeuge durch das DVZ Schwerin:

Werkzeug

Einsatzgebiet

Color Contrast Analyzer

Prüfung der Farbkontraste

HeadingsMap

Visualisierung der Überschriftenstruktur

Nu Html Checker

Syntax-Prüfung des Quellcodes der Anwendung

PDF Accessibility Checker 2021 (PAC 2021)

Prüfung von PDF-Dokumenten auf PDF/UA- Konformität

Siteimprove

Testbegleitende, automatisierte Prüfung der gesamten Anwendung

NVDA

Visuelle und akustische Ausgabe der im Accessibilty-Tree zugänglichen Webseiten- Inhalte (Sprachbetrachter)

Elementlisten der wahrnehmbaren Links, Überschriften, Formularfelder, Schalter und Sprungmarken

Getestete Inhalte:

Startseite: https://www.neustrelitz.de
Suche: https://www.neustrelitz.de/de/suche
Kontakt: https://www.neustrelitz.de/de/kontakt
EinrichtungenundVereine: https://www.neustrelitz.de/de/bildung-soziales-amp-freizeit/bildung-amp-soziales/einrichtungen-amp-vereine
Kurzfilme: https://www.neustrelitz.de/de/bildung-soziales-amp-freizeit/imagefilme
PDF„AntragSportanlage“: https://login.insecia.com/api/cms/media- manager/project/210/directory/42/file/6182/raw/01_Erteilung%20einer%20Zulassung%20für%20städtische%20Sportanlagen.pdf

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Sie können Ihr Feedback online einreichen:

LINK zum Feedback Formular

oder schriftlich:

Residenzstadt Neustrelitz
Markt 1
17235 Neustrelitz

Telefon: 03981 4534-101

E-Mail: buergermeister@neustrelitz.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.