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Bürgerbeteiligung zu städtischen Planungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 76/22 „Pflege- und Gesundheitszentrum Schwarzer Weg“

Die Stadt Neustrelitz erarbeitet derzeit einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan) für das Grundstück Schwarzer Weg 12.

Der Entwurf dieses B-Plans mit der Nr. 76/22 und der Bezeichnung „Pflege- und Gesundheitszentrum Schwarzer Weg“ sowie die Begründung dazu werden in der Zeit vom 16.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 auf der Internetseite der Stadt unter www.neustrelitz.de („Bürgerbeteiligung zu städtischen Planungen“) sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht. Zudem liegen die Entwürfe des B-Plans und dessen Begründung im vorgenannten Zeitraum in der Neustrelitzer Stadtverwaltung, Markt 1 (Rathaus) in 17235 Neustrelitz, im Foyer (Erdgeschoss) während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in Papierform öffentlich aus:
- Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 7.15 – 16.00 Uhr, - Dienstag 7.15 – 18.00 Uhr und - Freitag 7.15 – 12.30 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Satzungsentwurf elektronisch an stadtplanung@neustrelitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch schriftlich an das Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung (Markt 1, 17235 Neustrelitz) oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung mündlich zur Niederschrift erfolgen.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Grund

Bürgermeister

 

B-Plan 76/22 Pflege- und Gesundheitszentrum Schwarzer Weg 

Begründung

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Ergänzung

 

 


Online-Umfrage zur Fortschreibung des Leitbildes der Stadt Neustrelitz im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts

Neben dem bereits veröffentlichten Aufruf zur Beteiligung an der Fortschreibung des Leitbildes der Stadt Neustrelitz im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ist nun ergänzend eine Online-Umfrage aktiviert, mittels der sich Bürgerinnen und Bürger auch auf diesem Weg einbringen können. Die Bearbeitung der Umfrage dauert nur wenige Minuten und kann unter nachstehendem Link erfolgen: www.alp-institut.de/neustrelitz

Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Beteiligung.

Grund

Bürgermeister

 

Fortschreibung des Leitbildes der Stadt Neustrelitz im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts

Nachdem im Jahr 2016 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) einschließlich Leitbild der Stadt zuletzt fortgeschrieben wurde, bedarf es nun der nächsten Fortschreibung. Auch dieses Mal möchte die Stadt neben wesentlichen Akteuren bzw. „Multiplikatoren“ der Stadtentwicklung auch die Öffentlichkeit direkt in die Erarbeitung einbeziehen. Aus diesem Grund werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, frühzeitig Hinweise und Anregungen, die in die Fortschreibung des Leitbilds und des ISEK einfließen sollen, mitzuteilen. Vorschläge, was bei der Fortschreibung des ISEK berücksichtigt werden sollte, können bis zum 24.11.2023 an das Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung (per E-Mail an stadtplanung@neustrelitz.de oder postalisch an Markt 1, 17235 Neustrelitz) übermittelt werden.

Sofern Kartenmaterial zur besseren Lokalisierung benötigt wird, senden wir dieses gerne zu. Abstimmungen dazu können mit Frau Forberger vom Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung (Tel. 4534-313) getroffen werden.

Voraussichtlich noch im Oktober wird die Öffentlichkeit in Form einer Online-Umfrage erneut zur Fortschreibung beteiligt.

Zimmermann

Amtsleiter

 

Hundeauslaufflächen

Seitens der Stadt gibt es die Überlegung im Bereich der Stadtteile Innenstadt, Kiefernheide und Strelitz-Alt jeweils eine Hundeauslauffläche anzubieten. Der nachstehende Lageplan stellt Flächen dar, die für die Auswahl infrage kommen könnten. Hintergrund ist, dass die Vor- und Nachteile der einzelnen Flächen offen diskutieren werden sollen, um einen breiten Konsens hinsichtlich der Akzeptanz dieser Auslauflächen zu erlangen. Ziel ist die Steigerung der Zufriedenheit der Hundehalter sowie vor allem auch eine bessere Einhaltung des Leinenzwangs innerhalb des Stadtgebiets (insbesondere in den Naherholungsbereichen wie beispielsweise am Glambecker See) durch die Hundehalter, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

Mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung rufen wir dazu auf, uns Hinweise und Anmerkungen oder eventuell besser geeignete Flächen zu übermitteln. Dazu kann sich bis zum 12.11.2023 an das Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung (per E-Mail an stadtplanung@neustrelitz.de oder postalisch an Markt 1, 17235 Neustrelitz) gewandt werden.

Damit die Hundeauslaufflächen dauerhaft Bestand haben, bedarf es der Mitwirkung jedes einzelnen Nutzers zum Erhalt des Zustands. Eine Reinigung der Flächen ist von der Stadt (vor dem Hintergrund des Aufwands und der entstehenden Kosten) nicht vorgesehen, da jeder Hundehalter auch in diesen Bereichen grundsätzlich ohnehin verpflichtet ist, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu beseitigen. Es handelt sich hierbei folglich um einen Versuch, inwieweit jeder einzelne Nutzer bereit ist verantwortungsbewusst mit diesem Angebot umzugehen.

Gemäß Rechtsprechung kann ein Hundehalter in Bezug auf Hundeauslaufflächen keine höheren Anforderungen stellen als an die freie Natur. Es gelten demzufolge die allgemeinen Anforderungen an Hundehalter, die auch in der freien Natur gelten. Hiernach ist es nicht erforderlich, in jedem Fall eine Umzäunung zu errichten. Vor diesem Hintergrund sollen aus Kostengründen nur die Flächen eingezäunt werden, für die es aufgrund ihrer Größe oder der direkten Lage an einer Straße sinnvoll erscheint. Dazu würden die im Lageplan dargestellten Flächen Nr. 3, 4, 5, 8 und 9 zählen. Bei den übrigen Flächen Nr. 1, 2, 6 und 7 würde nur eine visuelle Abmarkung mittels farbiger Pflöcke (o. ä.) im größeren Abstand erforderlich sein bzw. erfolgen, um den Hundehalter optisch auf die Grenzen der Freilauffläche hinzuweisen.

Bei Fragen zur Planung kann gerne Frau Forberger (Mitarbeiterin Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung, Tel.: 4534-313) kontaktiert werden.

Übersichtsplan Potenzielle Standorte für Hundeauslaufbereiche

Grund

Bürgermeister