Städtebauliche Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet „Strelitz-Alt“
Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf des Rahmenplans
Seit Anfang des Jahres wird ein städtebaulicher Rahmenplan als planerische Grundlage der Sanierungsmaßnahmen in Strelitz-Alt erarbeitet. Diese Planung schafft eine fundierte Handlungsgrundlage für die nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Sanierungsgebiets. Insgesamt werden die in den zuvor durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen formulierten Handlungsfelder und Entwicklungsziele zu Sanierungszielen konkretisiert und mit Maßnahmen untersetzt. Der Erstellungsprozess wird von einer Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet.
Der aktuelle Entwurf des Rahmenplans, der zuletzt unter Einbeziehung der Ergebnisse der bereits durchgeführten Informations- und Beteiligungsveranstaltung in Teilen überarbeitet wurde ist noch bis zum 12.10.2025hier einsehbar. Bis zu diesem Datum besteht die Möglichkeit, der Stadt Neustrelitz Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Rahmenplans entweder per Post (Residenzstadt Neustrelitz, Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung, Markt 1, 17235 Neustrelitz) oder per E-Mail (stadtplanung@neustrelitz.de) mitzuteilen.
Bei Bedarf kann das vorliegende Material nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung (Telefon: 03981 4534-314, E-Mail: stadtplanung@neustrelitz.de) eingesehen werden.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 77/23 „Feuerwehrgerätehaus Strelitz-Alt“
Die Stadt Neustrelitz erarbeitet derzeit einen Bebauungsplan (B-Plan) für das von den Flurstücken 158/2 (tlw.), 159/2 und 160/2 (tlw.) der Flur 41 erfasste Gebiet südlich des Anschlussknotens (Kreisverkehr) Carl-Meier-Straße/ B 96, um Baurecht für ein Feuerwehrgerätehaus zu schaffen. Der Entwurf dieses B-Plans mit der Nummer 77/23 und der Bezeichnung „Feuerwehrgerätehaus Strelitz-Alt“ sowie die Begründung dazu werden in der Zeit vom 17.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.neustrelitz.de („Bürgerbeteiligung zu städtischen Planungen“) sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht. Zudem liegen die Entwürfe des B-Plans und dessen Begründung im vorgenannten Zeitraum in der Neustrelitzer Stadtverwaltung, Markt 1 (Rathaus) in 17235 Neustrelitz, im Foyer (Erdgeschoss) während folgender Dienstzeiten zur Einsicht in Papierform öffentlich aus: - Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 7.15 – 16.00 Uhr, - Dienstag 7.15 – 17.30 Uhr und - Freitag 7.15 – 12.30 Uhr. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Satzungsentwurf elektronisch an stadtplanung@neustrelitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch postalisch an das Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung (Markt 1, 17235 Neustrelitz) oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung mündlich zur Niederschrift erfolgen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Grund
Bürgermeister
Axel Zimmermann
Amtsleiter für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung