Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2027/2028
Bekanntmachung vom 20.08.2026
Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2027/2028
Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden ab dem 1. August 2027. Die Anmeldung für Erstklässler in Mecklenburg-Vorpommern muss bis zum 31. Oktober 2026 durch die Personensorgeberechtigten gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 1 Schulgesetz M-V erfolgen.
Für das Schuljahr 2027/2028 erfolgen die Anmeldungen ab dem 24.08.2026 digital. Der Online-Antrag ist ab sofort abrufbar unter: Formular Schulanmeldungen oder führen Sie das Anmelden bequem direkt über den ersten QR-Code durch:
In der Zeit vom 14.09.2026 bis zum 25.09.2026 kann eine Anmeldung auch im Rathaus der Residenzstadt Neustrelitz, im Amt für Bildung und Soziales, Raum 3.14, während der öffentlichen Sprechzeiten erfolgen.
Das für alle drei Grundschulen einheitliche Formular kann vorab ausgefüllt, unterzeichnet und zur Anmeldung mitgebracht werden. Sie können für die manuelle Anmeldung das PDF herunterladen.
Neben dem Antragsformular Schulanmeldung sind folgende Dokumente mitzubringen:
Verfahren: Bei der Anmeldung der schulpflichtigen Kinder des Einzugsbereiches ist die nächstgelegene Grundschule in öffentlicher Trägerschaft vom Hauptwohnsitz des Kindes durch die Personensorgeberechtigten anzugeben. Bitte nutzen Sie dazu einen Online-Kartendienst.
Für Kinder, die an einer freien Grundschule beschult werden sollen, geben die Personensorgeberechtigten dies ausdrücklich bei der Anmeldung an der Schule in öffentlicher Trägerschaft an.
Über die Aufnahme – d.h. die positive Entscheidung über die tatsächliche Aufnahme – entscheidet gem. § 101 Abs. 5 Nr.1 SchulG M-V und § 5 SchPflVO M-V die Schulleitung. Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die vorhandene Aufnahmekapazität, so unterrichtet die Schulleitung das Staatliche Schulamt. Die Schulbehörde trifft unter Beachtung des § 45 SchulG M-V die Entscheidung der Zuweisung.