Bekanntmachung vom 18.08.2026
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl 2026 für die Wahlbezirke 1 - 13 der Residenzstadt Neustrelitz wird in der Zeit vom 31. August bis 4. September 2026 während der Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
im Rathaus (Bürgerbüro), Eingang Markt 1, 17235 Neustrelitz (der Zugang ist barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 und 5 BMG eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 31. August bis spätestens 4. September 2026 bis 12:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde im Rathaus, Markt 1, 17235 Neustrelitz im Bürgerbüro (der Zugang ist barrierefrei) unter Angabe der Gründe einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 29. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wahlscheine werden bei der Erfüllung der wahlrechtlichen Voraussetzung erteilt. Wer einen Wahlschein für die Landtagswahl hat, kann an der Wahl des Landtages durch Briefwahl oder Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des zutreffenden Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag:
a) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
b) eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
aa) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 3 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) bis zum 28. August 2026 oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 16 Abs. 1 LKWO M-V bis zum 4. September 2026 versäumt hat,
bb) wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlbehörde gelangt ist.
Wahlscheine können bis Freitag, 18. September 2026, 12:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch), beantragt werden. Der Zugang zum Wahlraum ist barrierefrei.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis Samstag, 19. September 2026, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierfür ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der über die Tel.-Nr. 03981/4534-213 zu erreichen ist.
Am Wahltag bis 15:00 Uhr können noch Wahlscheine beantragt werden, wenn Wahlberechtigte aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund (siehe Nummer 5 b) nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind,
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person für die Landtagswahl folgende erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl:
In der Zeit vom 31. August bis zum 18. September 2026, während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros, kann bei der persönlichen Abholung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde gleich an Ort und Stelle gewählt werden.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung hierzu durch Vorlage des unterschriebenen Wahlscheinantrages oder einer gesonderten schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dieses hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor sie die Unterlagen erhält.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein der Landtagswahl so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass dieser dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Wahlbriefe in den amtlichen roten Wahlbriefumschlägen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Post AG aufgegeben werden, müssen vom Wähler nicht freigemacht werden, solange keine besondere Versendungsform gewählt wird.
Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegeben Stelle abgegeben oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Neustrelitz, den 18.08.2026
Die Gemeindewahlbehörde
Strelitzer Straße 1
17235 Neustrelitz
Residenzstadt Neustrelitz
Markt 1
17235 Neustrelitz
03981 4534-0
info@neustrelitz.de

