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Inbetriebnahme der wassertechnischen Anlagen (Springbrunnen) im Stadtzentrum Neustrelitz

Pressemitteilung vom 26.06.2026

Bereits im Februar dieses Jahres hat sich die Verwaltung dazu verständigt, wie der Betrieb und die Inbetriebnahme für das Jahr 2026 organisiert und sichergestellt würde. Dabei geht es um das Wasserspiel auf der Marktmitte, den Kugelbrunnen an der Terrasse am Glambecker See, das Wasserspiel auf dem Orangerie-Platz (alle im Eigentum der Stadt) sowie die Springbrunnen, Wasserversorgungsanlage und Bewässerungseinrichtungen im Schlossgarten (Eigentum des Landes). Hintergrund für die Befassung war die weiter andauernde Haushaltsberatung (vorläufige Haushaltsführung der Stadt) und ein zum Jahresende 2025 ausgelaufener Wartungs- und Instandhaltungsvertrag, der immer für circa drei Jahre abgeschlossen wird. Um neu ausschreiben zu können, muss ein beschlossener und genehmigter Haushalt vorliegen. Der Beschluss durch die Stadtvertretung Neustrelitz wurde am 07.05.2026 gefasst, die Rechtsaufsicht hat den Haushalt schließlich am 05.06.2026 genehmigt. Im Zuge der Haushaltsdiskussion wurde außerdem überlegt, wie sich die Kosten von jährlich 47.000,- Euro (2022) bzw. 76.000,- Euro (2024) senken ließen, z.B. durch Anpassung der täglichen Betriebszeiten sowie der jährlichen Laufzeiten. Ein Betrieb der Anlagen ohne einen Wartungs- und Instandhaltungsvertrag kann die Stadt nicht selbst leisten, hier sind Spezialkenntnisse und auch Zulassungen erforderlich.
Die technischen Anforderungen der einzelnen Anlagen unterscheiden sich erheblich. Während der Kugelbrunnen an den Uferterrassen vergleichsweise einfach aufgebaut ist, handelt es sich beim Wasserspiel auf dem Marktplatz um eine komplexe wassertechnische Anlage. Das Fontänenfeld mit 36 Düsen und Beleuchtung erfordert neben einer Wasseraufbereitung auch eine umfangreiche Schalt-, Steuerungs- und Wassertechnik zur Erzeugung der unterschiedlichen Wasserbilder.
Auch das Wasserspiel auf dem Orangerie-Platz stellt hohe technische Anforderungen. Die Anlage besteht aus drei Messingkugeln mit integrierten Düsen und Beleuchtung sowie einer zusätzlichen Dralldüse zur Nebelerzeugung. Für den Betrieb ist ebenfalls eine anspruchsvolle Schalt-, Steuerungs- und Wassertechnik erforderlich.
Im Schlossgarten betreibt die Residenzstadt Neustrelitz im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine umfangreiche Wasserversorgungs- und Beregnungsanlage sowie zwei Springbrunnen. Zur technischen Infrastruktur gehören ein Tiefbrunnen mit Enteisungsanlage, zwei Brunnenbecken mit Schalen und Düsen, eine Beregnungsanlage mit 26 Bewässerungskreisen sowie eine Tropfbewässerung mit acht Kreisen.
Darüber hinaus verfügen die unterirdischen Brunnenstuben der Anlagen auf dem Marktplatz und dem Orangerie-Platz sowie im Schlossgarten über Wasseraufbereitungsanlagen, in denen die erforderlichen Zusatzstoffe automatisiert und bedarfsgerecht dosiert werden.
Aufgrund des zurückliegenden Winters und der komplexen technischen Ausstattung ist eine sorgfältige Überprüfung aller Anlagen sowie eine fachgerechte Inbetriebnahme durch qualifiziertes Fachpersonal von besonderer Bedeutung.

Inzwischen ist die Leistung öffentlich ausgeschrieben, drei Unternehmen haben Angebote abgegeben. Derzeit läuft die Eignungsprüfung für die Lose 1 und 2, in der die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter geprüft wird. Hierzu mussten noch fehlende Nachweise nachgefordert werden. Mit Abschluss der erfolgreichen Eignungsprüfung können die Auftrags- und Vertragsunterlagen für die Lose 1 und 2 vorbereitet und unterzeichnet werden. Ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung haben das/die beauftragte(n) Unternehme(n) 14 Tage Zeit, die wassertechnischen Anlagen auf dem Markt und an den Uferterrassen in Betrieb zu nehmen.
Aufgrund eines Fehlers in den Vergabeunterlagen des Loses 3 musste das Verfahren für die Inbetriebnahme der wassertechnischen Anlagen im Schlossgarten und auf dem Orangerie-Platz aufgehoben und die Leistungen erneut ausgeschrieben werden (Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb).
Dabei kann bereits jetzt festgestellt werden, dass die ursprüngliche Summe für die Vertragslaufzeit von circa 3 Jahren über 150.000,- Euro nicht auskömmlich sein wird, aufgrund von Preisanpassungen muss der Haushalt der Residenzstadt etwa 185.000,- Euro bereitstellen für dieses und die kommenden beiden Haushaltsjahre.
Uns ist dabei bewusst, dass sowohl am Glambecker See, als auch auf dem Marktplatz und im Schlossgarten – insbesondere bei den gegenwärtig sehr hohen Temperaturen – die Wasserattraktionen durch die Bürgerinnen und Bürger vermisst werden. Allerdings bittet die Residenzstadt auch um Verständnis, dass Inbetriebnahme, Wartung, Betrieb, Reinigung und Unterhaltung bestimmte Anforderungen an Betreiber und Eigentümer richten.
Die Inbetriebnahme der wassertechnischen Anlagen wird für die 2. Julihälfte anvisiert.