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Haushaltssatzung der des Städtebaulichen Sanierungssondervermögens der Residenzstadt Neustrelitz für das Haushaltsjahr 2026

Bekanntmachung vom 07.05.2026

Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz vom 26.03.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

4.227.700  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

4.227.700  EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

0  EUR

 

2. im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

3.827.300  EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

3.828.500  EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-1.200  EUR

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

686.500  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

2.687.000  EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-2.000.500  EUR

festgesetzt.

 [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

  

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

1.189.000  EUR

 

§ 4 Kassenkredite

 Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5 Weitere Vorschriften

 Innerhalb des Städtebaulichen Sondervermögens sind alle Aufwendungen und Auszahlungen gemäß Städtebauförderrichtlinie M-V untereinander deckungsfähig.

 Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gelten nach den zuvor genannten Regelungen nicht als überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, solange eine Deckung im Rahmen der Städtebauförderrichtlinie gegeben ist.

 Mehrerträge und Mehreinzahlungen dürfen für Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen verwendet werden.

 Die Eröffnung neuer Sachkonten innerhalb des Sondervermögens ist möglich, soweit es die Aufgabenerfüllung erfordert und die finanzielle Deckung gewährleistet ist.

 

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

0 EUR

 

 

 

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.403.768  EUR

 

 

 

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

124  EUR

   

Neustrelitz, den 04.05.2026

 

 

 gez. Grund

 

Ort, Datum

 

Siegel

Bürgermeister

 

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu der genehmigungspflichtigen Festsetzung ist am 29.04.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:

Gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sanierungssondervermögens der Residenzstadt Neustrelitz festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.189.000 EUR für das Jahr 2026 genehmigt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 07.05.2026 bis Freitag, 19.05.2026 zu den Öffnungszeiten im Stadthaus der Residenzstadt Neustrelitz im Amt für Finanzen und Liegenschaften, Riefstahlplatz 3, 17235 Neustrelitz, Zimmer 225, öffentlich aus.

 gez. Szumny

Amtsleiterin für Finanzen und Liegenschaften