Öffentliche Bekanntmachung der Residenzstadt Neustrelitz über den Erwerb der Mitgliedschaft in der Stadtvertretung durch Nachrücken
Bekanntmachung vom 24.04.2026
Gemäß § 46 Abs. 1 i. V. m. § 65 Abs. 1 Nr. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V rückt die nachgenannte Person aufgrund einer Verzichtserklärung einer Gewählten ab dem 01.06.2026 in die Stadtvertretung Neustrelitz nach: