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Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in der Residenzstadt Neustrelitz am 20.09.2026

Bekanntmachung vom 02.04.2026

Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht - Aufruf zur Bildung von Wahlvorständen – an die Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Wählergruppen

Zur Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl am 20.09.2026 in der Residenzstadt Neustrelitz können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €.

Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.

Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 01.06.2026 an die Gemeindewahlbehörde telefonisch unter 03981 4534 227 (Frau Anders) oder per Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.

Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 20.06.2026 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o. g. Kontaktdaten vorzuschlagen.

Gemeindewahlbehörde

Andreas Grund