Das Amt für Finanzen und Liegenschaften informiert:
Nach § 44 (4) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Stadt Neustrelitz zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.
Über die Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ist jährlich ein Spendenbericht bzw. eine Übersicht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwen-dungszwecke ersichtlich sind.
Im Jahr 2025 sind
(1) für die Residenzstadt Neustrelitz
Geldspenden in Höhe von 155,89 Euro
Sachspenden in Höhe von 2.028,95 Euro
Schenkungen in Höhe von 0,00 Euro
(2) für die Erwin-Hemke-Stiftung
Geldspenden in Höhe von 38,54 Euro
Zustiftungen in Höhe von 0,00 Euro
eingegangen.
Die Residenzstadt Neustrelitz bedankt sich herzlich für alle Zuwendungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Spendenbericht eingesehen werden kann. Dieser liegt bis zum 06.03.2026 im Stadthaus, beim Amt für Finanzen und Liegenschaften, Wilhelm-Riefstahl-Platz 3, 17235 Neustrelitz zur Einsicht aus.