Ihre Nachricht wurde erfolgreich versandt.
Okay
neustrelitz-erleben.de

Vorsorge und Schutz bei Eis und Schnee

Die vergangenen Wochen waren von Minusgraden mit Eis und Schnee geprägt. Auch in den kommenden Tagen sind für die Residenzstadt Neustrelitz durchgehend Temperaturen unter dem Gefrierpunkt vorhergesagt. Dieses Wetter birgt Gefahren und verlangt besondere Vorsicht. Folgende Tipps helfen dabei, sich selbst und andere zu schützen.

Räumpflichten

Nach der Straßenreinigungssatzung ist die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen u.a. an dem Eigentümer oder Wohnberechtigten der anliegenden Grundstücke übertragen. Gehwege sind auf einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich zu befreien – nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bis 7:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Gehwege sind auch solche, die zugleich als Radweg ausgewiesen sind. Insgesamt 160 km Straßen, 31 km Geh- und Radwege sowie 3.500 m² Bushaltestellen und Treppen sind von den Mitarbeitenden des städtischen Regiehofes zu beräumen, die bei diesen Witterungsverhältnissen permanent im Einsatz sind.

Betreten von Eisflächen

Eisflächen sind nicht in jedem Fall tragfähig, sodass vor dem Betreten explizit gewarnt wird. Hier besteht Lebensgefahr! Eine Freigabe zum Betreten von Eisflächen wird generell nicht erteilt. Wer ohne weitere Begleitung, bei schlechten Sichtverhältnissen, auf fließenden Gewässern oder gar unter Brücken unterwegs ist und gebrochene Rinnen oder Eislöcher aufsucht, begibt sich in Lebensgefahr.

Bricht eine oder mehrere Personen ein, ist unbedingt Hilfe über die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 oder die Polizei unter der 110 anzufordern. Die Rettung muss sorgfältig vorbereitet werden, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Dabei sollte möglichst vom Ufer aus vorgegangen werden, z. B. mit einer Stange, einem Seil oder Rettungsring. Ist die eingebrochene Person allein, so sollte diese versuchen, sich auf das Eis zu legen, zu robben oder zu gleiten, damit sich das Gewicht auf eine größere Fläche verteilt. Nach der Rettung muss die Person bis zur ärztlichen Versorgung an einen warmen und windgeschützten Ort gebracht werden. Die nasse Kleidung sollte zeitnah durch trockene ersetzt und der Körper in eine Decke gehüllt werden. Warme, leicht gezuckerte Getränke, ausgenommen Kaffee, schwarzer Tee oder Alkohol, helfen bei der Regeneration.

Kritische Infrastrukturen

Dazu gehören Stadtwerke, Abfallwirtschaft, Rettungsdienstleister wie Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, Finanzunternehmen, Tankstellen, große Landwirtschaftsbetriebe, Lebensmitteldiscounter, Apotheken, Einrichtungen der Altenpflege, ambulante Pflegedienste, niedergelassene Ärzte, das DLR, Jugendanstalt, Bundespolizei- und Ausbildungszentrum. Diese treffen Vorkehrungen, damit ihre Funktionstüchtigkeit auch in Krisenfällen gewährleistet ist. Schichtsysteme sollten geprüft werden, da Mitarbeitende möglicherweise nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen können. Notstromaggregate sollten für den Fall von Stromausfall vorhanden sein. In diesem Zuge ist auch für den Schutz des Tierbestandes Vorsorge zu treffen.

Einsturzgefahr von Dächern

Schnee und Eis kann sich auf dem Tragwerk sammeln durch die zusätzliche Last zu Schäden am Dach führen. Daher sollte Folgendes beachtet werden:

  • Lasterhöhung auf dem Dach bei Tau- und Frostwechsel beachten. Regelmäßig Kontrollen des Daches durchführen und ggf. Schnee vom Dach räumen.
  • Abflüsse und Dachrinnen sind funktionsfähig und frei zu erhalten. Beheizbare Dacheinläufe bzw. -rinnen sichern abfließen von Tauwasser.
  • Bei steilen Tragwerken bieten Schneefanggitter oder Fangbalken einen Schutz vor Dachlawinen. Eiszapfen sind von den Dachrändern zu entfernen.
  • Das Dach sollte auf Frostschäden, Risse und Absprengungen untersucht werden. In fraglichen Fällen ist eine statische Überprüfung ratsam.

Schutz der Wasserleitungen und Heizkörper vor einfrieren und platzen

Die Funktionalität und Dichte der Wasserleitungen und deren Anschlüsse ist bei längeren Kältephasen elementar und ein wichtiger zu überprüfender Punkt. Die Heizung sollte, auch in Abwesenheit, nie ganz ausgeschaltet werden – immer mindestens auf die Funktion Frostschutz (*). So wird dem Einfrieren vorgebeugt. In unbewohnten und frostgefährdeten Räumen sowie in Gartenanlagen sind die Wasserleitungen zu schließen und zu entleeren. Das Entleerungsventil sollte ständig geöffnet sein. Im Freien und in unbeheizten Räumen sind die Rohre mit einer Dämmung zu umhüllen, und alle Türen und Fenster zu schließen. Bei Frostschäden sollte Fachpersonal hinzugezogen werden.

Stromausfall

Bei Ausfall einer Energiequelle für einen kurzen Zeitraum kann zumeist auf eine andere ausgewichen werden. So kann bei einem kurzfristigen Ausfall von Gas auf einer elektrischen Kochplatte zurückgegriffen werden und bei Verzögerung einer Heizöllieferung bieten elektrische Heizgeräte vorübergehend Ersatz. Bei einer kalten Wohnung infolge einer ausgefallenen Heizung hilft zumindest über einen gewissen Zeitraum warme Kleidung (Zwiebelprinzip). Taschenlampen, Batterien, Akkus, Streichhölzer und Kerzen sollten grundsätzlich im Haushalt vorgehalten werden.

Allgemeine Hinweise

Bei Glätte besteht besondere Gefahr auf den Straßen. Die Geschwindigkeit mit dem Auto oder Fahrrad ist den Straßenverhältnissen unbedingt anzupassen. Fußgängerinnen und Fußgänger gehen bestenfalls mit geeignetem Schuhwerk ausschließlich auf von Schnee befreiten und gestreuten Wegen. Dabei sollte – unabhängig davon, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Auto – für alle Wege mehr Zeit eingeplant oder das Fahrzeug ganz stehen gelassen werden. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sollten optisch gut erkennbare und warme Kleidung tragen. Das Auto und Fahrrad sollten zudem häufiger auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. An Häusern mit geneigten Dachflächen ist ein sicherer Abstand beim Vorbeifahren und -gehen ratsam, da die Gefahr von Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen besteht.

Informiert bleiben

Über das Fernsehen, Internet, Smartphone und den Rundfunk können jederzeit aktuelle Informationen zu den Witterungsbedingungen vor Ort eingeholt werden. Nähere Informationen und amtliche Gefahrenhinweise des Bundes werden im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) veröffentlicht. Sollte ein Stromausfall die Nutzung von Fernseher und Internet erschweren, sind Rundfunkgeräte mit UKW und Mittelwelle samt Batteriebetrieb empfehlenswert.