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Einsatzfähigkeit der Feuerwehr ist gesichert

Bedingt aktueller Berichterstattungen in den lokalen Medien zu personellen Vorkommnissen in der Feuerwehr Neustrelitz, bedarf es einer Klarstellung und Mitteilung zur Feuerwehr.

Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Gemeindewehrführung organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit und den Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neustrelitz aber auch der Einsatzkräfte zu verbessern und zu erhöhen und um in jedem Fall weiterhin ausreichend Einsatzkräfte und Einsatzmittel zu haben. Die Einsatzfähigkeit der Neustrelitzer Feuerwehr war und ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Die seit Ende Mai tätige Wehrführung hat u.a. die Aufgabe, die Feststellungen des durch die Stadtvertretung Neustrelitz beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes zu behandeln. Im Brandschutzbedarfsplan wird der Soll- mit dem Istzustand der Feuerwehr verglichen und es werden Empfehlungen für die Abstellung von Abweichungen in einem Planungszeitraum von 5 Jahren abgegeben. Dazu gehören Verbesserungen des Arbeitsschutzes, der Ausrüstung und des Einsatzgeschehens. Die Aufgaben, wie Stärkung des Personal- und Ausbildungsstandes und Förderung der Technik sind formuliert, werden abgestimmt und müssen umgesetzt werden. Das führt zu Neuerungen, die innerhalb der Wehrführung besprochen und beschlossen werden. Veränderungsprozesse führen mitunter zu Differenzen. Dies ist bedauerlich, stellt aber die Notwendigkeit der getroffenen Entscheidungen nicht in Frage, da sie ein fortlaufender Anpassungsprozess sind, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nicht nur sicherzustellen, sondern auch zu modernisieren und zu verbessern.