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Verkehrsregelungen anlässlich des Osterfrühlings in der Neustrelitzer Innenstadt am 1. April

 

Am Sonnabend, dem 1. April 2023, feiert Neustrelitz mit vielen Kultur- und Shoppingangeboten den „Osterfrühling“. Anlässlich des großen Innenstadtfestes sind am Veranstaltungstag ganztägig einige Verkehrseinschränkungen zu beachten.

Der Markt wird halbseitig zur Strelitzer Straße hin gesperrt. Die Glambecker Straße ist bis zwischen Markt und Röwergang gesperrt. Die Strelitzer Straße ist zwischen Markt und Kasernenstraße gesperrt. Auf allen gesperrten Flächen besteht Parkverbot. Der Rietpietschgang und der Katersteig können nicht befahren werden. Die Schloßstraße, die Zierker und Sassenstraße bleiben für den Fahrzeugverkehr geöffnet. Von der Bruchstraße und der Töpferstraße ist keine Einfahrt auf den Markt möglich.

Die Busse verkehren über Louisenstraße - Mühlenstraße – Sassenstraße.

Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Ausschilderungen zu beachten, die drei Tage vorher aufgestellt werden.