Residenzstadt Neustrelitz zur kostenlosen Verteilung von FFP2-Masken an Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen beziehen
Vom 07.03.2022 bis zum 18.03.2022 werden in der Residenzstadt Neustrelitz kostenlos 2-3 Stück FFP2-Masken pro Kopf an Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen beziehen, verteilt. Die Ausgabestelle befindet sich in der Strelitzer Straße 1 (Eingang neben der Touristinformation), 17235 Neustrelitz und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: von 8.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Die Masken werden gegen Vorlage des Leistungsbescheides, der die Empfangsberechtigung ausweist (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, BAföG), sowie eines Personaldokumentes ausgegeben.
In der Ausgabestelle sind folgende Hygienevorschriften zu beachten:
Mund-Nasen-Schutz (MNS): Abholer müssen beim Anstehen vor der Ausgabestelle eine medizinische Gesichtsmaske (z.B. OP-Maske gemäß EN 14683) oder eine Atemschutzmaske (z.B. FFP2-Maske) tragen! Abholer mit ärztlichem Attest, welches sie vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit, müssen das Attest mitbringen und unaufgefordert vorlegen.
Organisation des Zutritts zur Ausgabestelle Es gilt strikter Einzelzugang. Abholer müssen draußen warten. Kinder bis zum 12. Lebensjahr erhalten, außer wenn eine Aufsicht notwendig ist, keinen Zutritt. Es muss ein Abstand von 2 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden. Abholer werden aufgefordert, ihre Hände vor Eintritt in die Ausgabestelle mit der vorhandenen Handdesinfektion zu desinfizieren.
Erkältungssymptome, Quarantäne Abholer mit Erkältungssymptomen (insbes. Husten, Halsschmerzen, Fieber) bleiben bitte fern. Sich in häuslicher Quarantäne befindende Personen können nicht kommen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit eine Person mit der Abholung zu bevollmächtigen. Dann muss diese Person eine Vollmacht des Empfangsberechtigten sowie dessen Empfangsberechtigungsnachweis mitbringen.