Die Stadtvertretung hat in Ihrer Sitzung am 20.10.2022 mit Beschluss VO(S)/2022/779 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in Strelitz-Alt gemäß § 141 BauGB beschlossen. Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan gekennzeichnet, der Bestandteil des Beschlusses ist.
Die vorbereitenden Untersuchungen sind gemäß § 141 (1) BauGB erforderlich, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Sanierungsmaßnahme im Stadtteil Strelitz-Alt schaffen zu können. Dabei sollen auch die sich voraussichtlich ergebenden nachteiligen Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen ermittelt und bewertet werden.
Gemäß § 138 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie Ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt Neustrelitz oder den von ihr Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung des Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können, soweit erforderlich, insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bedingungen, erhoben werden.
Anne Ziggel
Mitarbeiterin Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung
03981 4534-314
stadtplanung@neustrelitz.de
Strelitzer Straße 1
17235 Neustrelitz
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