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Wahlen

Für die Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindet sowie für die Landratswahl am 11.05.2025, suchen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

 

Sie haben Interesse die Durchführung in den Wahllokalen zu unterstützen und hierfür ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 Euro/Wahl zu erhalten?

 

Dann werden Sie Wahlhelfer/in!

 

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und freuen uns auf Sie!

 

  • Rückmeldung zur Bundestagswahl bitte bis spätestens 12.01.2025 an:
  • Rückmeldung zur Landratswahl bitte bis spätestens 10.02.2025 an:

 

per Mail:          organisation@neustrelitz.de

Telefon:           03981 4534 227

 

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Bundestagswahl in der Residenzstadt Neustrelitz

-voraussichtlich am 23.02.2025-

 

Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht

- Aufruf zur Bildung von Wahlvorständen – an die Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Wählergruppen

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 in der Residenzstadt Neustrelitz stattfindet, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahlbehörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen am Wahltag Getränke zur Verfügung.

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 9 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben.

 

Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 12.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung, Markt 1, telefonisch unter: 03981 4534 220 (Frau Wrege) oder 03981 4534 227 (Frau Anders) oder per Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.

 

Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 6 Bundeswahlordnung (BWO) sowie § 9 und § 11 Bundeswahlgesetz (BWG) aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis spätestens 12.01.2025 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o. g. Kontaktdaten vorzuschlagen.

 

 

 

 

Neustrelitz, 22.11.2024                                                         Gemeindewahlbehörde

                                                                                              Andreas Grund

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Landrates für die Mecklenburgische Seenplatte (Landratswahl) in der Residenzstadt Neustrelitz am 11.05.2025

 

Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht

- Aufruf zur Bildung von Wahlvorständen – an die Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Wählergruppen

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Landratswahl am 11.05.2025 in der Residenzstadt Neustrelitz können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahl-behörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen am Wahltag Getränke zur Verfügung.

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.

 

Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 31.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung, Markt 1, telefonisch unter: 03981 4534 220 (Frau Wrege) oder 03981 4534 227 (Frau Anders) oder per Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.

 

Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 10.02.2025 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o.g. Kontaktdaten vorzuschlagen.

 

 

 

 

Neustrelitz, 22.11.2024                                                         Gemeindewahlbehörde

                                                                                              Andreas Grund

 

Europa-, Kreistags- und Stadtvertreterwahlen am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 fanden Europa-, Kreistags- und Stadtvertreterwahlen statt. Hier gibt es Informationen und Ergebnisse.
 
Die Gemeindewahlleitung dankt allen Bürgern der Stadt Neustrelitz, Mitarbeitern der Stadtverwaltung, den Einrichtungen und Betrieben der Stadt, die in Vorbereitung und Durchführung der verbundenen Wahlen am 09.06.2024 mitgewirkt haben.
 

Stadtvertretung

  • Endgültiges Ergebnis Stadtvertretung Neustrelitz vom 9. Juni 2024
Das endgültige Wahlergebnis der Wahlen zur Stadtvertretung Neustrelitz vom 9. Juni 2024 finden Sie unter folgendem link. Das amtliche Wahlergebnis wurde am 13. Juni 2024 festgestellt und wird an dieser Stelle sowie im Strelitzer Echo, Ausgabe 09, vom 29. Juni 2024 veröffentlicht. 
 
  • Wahlvorschläge Stadtvertretung Neustrelitz
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V, § 27 Landesund Kommunalwahlordnung M-V über die vom Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 04. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtvertretung im Wahlgebiet der Residenzstadt Neustrelitz, einschließlich ihrer Ortsteile am 09. Juni 2024: Link

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