Sie haben Interesse die Durchführung in den Wahllokalen zu unterstützen und hierfür ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 Euro/Wahl zu erhalten?
Dann werden Sie Wahlhelfer/in!
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und freuen uns auf Sie!
per Mail: organisation@neustrelitz.de
Telefon: 03981 4534 227
Zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 in der Residenzstadt Neustrelitz stattfindet, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahlbehörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen am Wahltag Getränke zur Verfügung.
Es wird auf die Bestimmungen des § 9 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben.
Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 12.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung, Markt 1, telefonisch unter: 03981 4534 220 (Frau Wrege) oder 03981 4534 227 (Frau Anders) oder per Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.
Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 6 Bundeswahlordnung (BWO) sowie § 9 und § 11 Bundeswahlgesetz (BWG) aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis spätestens 12.01.2025 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o. g. Kontaktdaten vorzuschlagen.
Neustrelitz, 22.11.2024 Gemeindewahlbehörde
Andreas Grund
Zur Vorbereitung und Durchführung der Landratswahl am 11.05.2025 in der Residenzstadt Neustrelitz können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahl-behörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen am Wahltag Getränke zur Verfügung.
Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.
Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 31.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung, Markt 1, telefonisch unter: 03981 4534 220 (Frau Wrege) oder 03981 4534 227 (Frau Anders) oder per Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.
Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 10.02.2025 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o.g. Kontaktdaten vorzuschlagen.
Neustrelitz, 22.11.2024 Gemeindewahlbehörde
Andreas Grund
Sylke Drobek
Amtsleiterin Amt für Ordnung und Sicherheit, stellvertretende Gemeindewahlleiterin
03981 4534-210
ordnungsamt@neustrelitz.de
Markt 1
17235 Neustrelitz
03981 4534-201
hauptverwaltung@neustrelitz.de
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Sylke Drobek
Amtsleiterin Amt für Ordnung und Sicherheit, stellvertretende Gemeindewahlleiterin
03981 4534-210
ordnungsamt@neustrelitz.de
Residenzstadt Neustrelitz
Markt 1
17235 Neustrelitz
03981 4534-0
info@neustrelitz.de