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Stichwahl der Bürgermeisterwahl am 02.05.2021 in Neustrelitz - Informationen zur Briefwahl

Hinweis der Gemeindewahlbehörde Neustrelitz zur Briefwahlbeteiligung Bürgermeisterwahl/Stichwahl 02.05.2021

Die Gemeindewahlbehörde Neustrelitz bittet alle Briefwählerinnen und –wähler zur Bürgermeisterwahl/Stichwahl 02.05.2021 zu beachten, dass es aufgrund des Feiertages am 01.05.2021 durch die Deutsche Post zu verzögerter Zustellung der Wahlbriefe kommen kann.

Die Gemeindewahlbehörde empfiehlt daher, zur Abgabe von Briefwahlunterlagen die Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus, Markt 1, oder am Stadthaus, Wilhelm-Riefstahl-Platz 3, zu nutzen. Diese werden regelmäßig auch am Wochenende bis zum 02.05.2021, 18.00 Uhr geleert.
Auch können Wahlbriefe noch am 30.04.2021 bis 12.00 Uhr im Briefwahllokal (Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz), Schloßstraße 12/13 abgegeben werden.
So wird garantiert, dass Wahlbriefe noch rechtzeitig zum Wahltag bei der Gemeindewahlbehörde eingehen.

Öffentliche Bekanntmachung der Residenzstadt Neustrelitz zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der Bürgermeisterwahl/Stichwahl am 02.05.2021

Am 02.05.2021 findet in der Residenzstadt die Bürgermeisterwahl/Stichwahl statt.

Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten gebeten, aktiv von der Briefwahl Gebrauch zu machen.

zum Download der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Briefwahl  

zum Download der Hygienevorschriften in Wahllokalen


Zwar stehen Wahllokale, in denen Sie wie üblich direkt wählen können, auch am Wahltag (02.05.2021) zur Verfügung, doch bewirkt jede Briefwahl, dass sich weniger Menschen vor oder im Wahllokal aufhalten. Bestenfalls lassen Sie sich die Unterlagen zusenden und nehmen die Stimmenkennzeichnung zu Hause vor. Beides kann aber auch im Briefwahllokal erfolgen. Im Briefwahllokal beachten Sie bitte die Hygienevorschriften. Das barrierefreie Briefwahllokal befindet sich in der Schloßstraße 12/13, 17235 Neustrelitz (Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz) und ist vom 26.04.2021 bis zum 30.04.2021 zu den nachgenannten Zeiten geöffnet:

Montag: 08:00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr - 12.00 Uhr


Briefwahlunterlagen
erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Wählerinnen und Wähler, die für die Wahl am 18.04.2021 einen Wahlschein für die Briefwahl erhalten haben, erhalten von amtswegen für die Stichwahl am 02.05.2021 die Briefwahlunterlagen.

Die genauen Modalitäten zur Briefwahl ergeben sich aus der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 18.04.2021 in der Residenzstadt Neustrelitz, zu finden in Ausgabe 03 vom 06.03.2021 des Amtlichen Bekanntmachungsblattes "Strelitzer Echo".

Anleitung zur Stimmenkennzeichnung bei Briefwahl
(weitere Informationen: Download der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Briefwahl)

  1. Sie erhalten einen grauen Stimmzettel, einen grauen Stimmzettelumschlag, einen gelben Wahlschein sowie einen gelben Wahlbriefumschlag ausgehändigt bzw. zugesendet.
  2. Nehmen Sie zuerst die Kennzeichnung auf dem grauen Stimmzettel vor. Sie haben eine Stimme.
  3. Legen Sie den grauen Stimmzettel nach Kennzeichnung in den grauen Stimmzettelumschlag und kleben den Umschlag zu.
  4. Unterschreiben Sie danach den gelben Wahlschein persönlich und mit Datumsangabe. Ohne Unterschrift kann der Wahlbrief zur Auszählung nicht zugelassen werden!
  5. Legen Sie nun den unterschriebenen gelben Wahlschein sowie den verschlossenen grauen Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag und kleben den Umschlag zu.
  6. Jetzt können Sie den Wahlbrief in einen Postkasten der Deutschen Post, in die Briefkästen des Rathauses, Markt 1, 17235 Neustrelitz oder des Stadthauses, Wilhelm-Riefstahl-Platz 3, 17235 Neustrelitz einwerfen oder im Briefwahllokal abgeben. Der Versand ist portofrei.


Wahrung des Wahlgeheimnisses:

Haben Sie keine Bedenken, wenn Sie den unterschriebenen gelben Wahlschein zusammen mit Ihrem Stimmzettel versenden. Es ist nicht erkennbar, wen Sie gewählt haben, denn am Wahltag (02.05.2021) werden die gelben Wahlbriefe zunächst von einem Briefwahlvorstand bis 18.00 Uhr geöffnet. Dieser prüft anhand der Unterschrift auf dem gelben Wahlschein, ob die Berechtigung zum Wählen vorliegt und gibt den ungeöffneten grauen Stimmzettelumschlag in eine verschlossene und versiegelte Wahlurne. Die gelben Wahlscheine werden dann weiträumig getrennt von der Wahlurne verwahrt. Erst ab 18.00 Uhr wird die versiegelte Wahlurne, die die noch verschlossenen grauen Stimmzettelumschläge enthält, geöffnet. Die Umschläge werden sodann geöffnet, die Stimmzettel entnommen und die Stimmen ausgezählt. Ein Zusammenhang mit Ihrem Namen und Ihrer abgegebenen Stimme ist somit nicht erkennbar.   

Stadt Neustrelitz, Gemeindewahlbehörde