Grundlage dergemeindlichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan (F-Plan), den die Stadtin eigener Planungshoheit nach den erforderlichen Abstimmungen mit den Bürgernund Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie den jeweiligen Fachbehörden aufder Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt. Der derzeitigeF-Plan der Stadt Neustrelitz ist seit Dezember 2003rechtswirksam.
Der F-Plan ist das übergreifende Planungskonzept für das gesamte Stadtgebiet.Er hat die Aufgabe, die Grundzüge der Stadtentwicklung für einen Zeitraumvon etwa 15 Jahren darzustellen. Er soll in seiner Gesamtschau von Siedlungs-,Landschafts- und Infrastrukturplanung für das Stadtgebiet Neustrelitz zu einernachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung beitragen.
Bei der F-Planung wurden u. a. die erwartete Bevölkerungsentwicklung,die landschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und dieverkehrsmäßige Anbindung festgestellt. Die Ergebnisse wurden im F-Planberücksichtigt, der damit den Rahmen für die künftigen städtebaulichenPlanungen der Stadt setzt.
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