Der Neustrelitzer Stadtwald

Der Stadt Neustrelitz gehören 2134 Hektar Wald. Davon sind 81,5%, also 1504 Hektar, zur Zeit mit Kiefern und Lärchen bestückt. Laubbäume machen nur einen ganz geringen Anteil aus. Naturnahe Waldbestände mit verschiedenen Altersstufen und hohem Laubholzanteil sind das Ziel der neuen Forstpolitik. Allerdings ist der Stadtforst kein Standort für einen starken Laubwald. Stamm- und Wertholz von Buchen oder Eichen wachsen auf den mageren Böden nicht heran. Die Strelitzer Kiefer wird also dominieren, hat aber im Holzhandel durchaus einen guten Ruf. Die Bewirtschaftung des Waldes erfolgt im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrages über das Forstamt Neustrelitz. Seit 1999 hat die Stadt neben vier schon beschäftigten Forstarbeitern einen Stadtförster eingestellt, der eine Eigenbewirtschaftung des Stadtwaldes ermöglicht. Baum- und Gehölzschutz
Am 15.01.2001 wurde die zur Zeit gültige "Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen in der Stadt Neustrelitz" beschlossen. Damit sind alle Bäume ab einem Stammdurchmesser von 10 cm in 1,30 m Höhe, auch Obstbäume, in der Gemarkung der Stadt geschützt. Ihre Entfernung ist verboten, kann aber auf Antrag durch die Stadtverwaltung genehmigt werden. Ungenehmigtes Fällen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Baum- und Gehölzschutz betrifft auch Hecken an öffentlichen Straßen und Wegen ab 1,50 m Höhe. Ausnahmen regelt § 5 der genannten Satzung.


  
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