Hinweise zur Errichtung von Solaranlagen im Stadtgebiet von Neustrelitz: |
14.04.2010, Neustrelitz |
Mit den nachfolgenden Ausführungen möchten die Verwaltung der Stadt Neustrelitz und des Landkreises Mecklenburg-Strelitz auf einige baurechtliche Sachverhalte hinweisen, die frühzeitig bereits in der Planungsphase von Solaranlagen Berücksichtigung finden sollten. Gemäß §61 Absatz 1 Nr. 2 b LBauO M-V gehören Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9m zu den verfahrensfreien Bauvorhaben. Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren, die vor Außenflächen davor gebaut oder auf Dächern aufgeständert sind, fallen nicht unter die Baugenehmigungsfreistellung. Weiterhin ausgenommen von der Baugenehmigungsfreistellung sind Anlagen die insbesondere abstandsrechtliche und gestalterische Probleme aufwerfen. Zudem ist der Grundsatz zu beachten, dass nach §59 Absatz 3 die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, entbindet. Dazu gehören auch das Denkmalschutzgesetz und örtliche Bauvorschriften. Wichtig dabei ist die Prüfung der baurechtlichen Bedingungen für den Bereich in dem sich das Objekt befindet. Sollte sich das Objekt innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes befinden, sind dessen Festsetzungen zu beachten und einzuhalten. Gemäß §67 LBauO M-V entscheidet bei Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde. Für den Bereich des historischen Stadtkerns von Neustrelitz und Teile von Strelitz - Alt gelten zudem besondere Bestimmungen. Befindet sich das Objekt im Bereich der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Stadtdenkmal Neustrelitz" nach § 142(1) BauGB und / oder im Bereich der Erhaltungssatzung für das Gebiet des historischen Stadtkerns nach § 172(1) BauGB bedarf die Errichtung von Solaranlagen generell der Genehmigung der Stadt Neustrelitz. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetz M-V (DSchG M-V) sind einzuhalten für den Fall, dass sich das Objekt im Denkmalbereich der Stadt Neustrelitz befindet, die Solaranlage auf oder an einem Einzeldenkmal bzw. in unmittelbarer Nähe eines Einzeldenkmals errichtet werden soll. Die Errichtung von Solaranlagen bedarf dann auch der Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde. Bei der Beurteilung von geplanten Anlagen im Bereich der Sanierungs- und/oder Erhaltungssatzung sowie dem Denkmalbereich in Abhängigkeit von verschiedenen Betrachtungsparametern kann eine Genehmigung zur Zulassung des Vorhabens erteilt aber auch versagt werden. Großen Einfluss darauf hat die Einsehbarkeit der Anlage vom öffentlichen Raum aus gesehen. Es ist im Einzelfall zu beurteilen ob es zu einer Beeinträchtigung der städtebaulichen Eigenart und Gestalt der Umgebung kommt oder der Umgebungsschutz von Denkmalen gefährdet ist. Differenzierter erfolgt die Beurteilung wenn die Anlage auf Dachflächen der Haupt- und Nebengebäude auf der dem öffentlichen Raum abgewandten Seite (Hofseite) geplant ist. Weiterhin ist von Bedeutung die Art der Anlage selbst, bezüglich der Größe und Anordnung der Einzelelemente, der Farbe und Oberflächenbeschaffenheit und Ausbildung der Tragkonstruktion, sowie der Stellung der Elemente bezogen auf die Dachhaut selbst. Um rechtssicher die geplante Anlage installieren und betreiben zu können, sind die erforderlichen Abstimmungen frühzeitig durchzuführen und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Wer ohne Genehmigung Solarenergieanlagen im Bereich der Sanierungs- und Erhaltungssatzung bzw. im Denkmalbereich der Stadt Neustrelitz errichtet oder installiert, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Die Satzungen mit Geltungsbereich können auf der Homepage der Stadt Neustrelitz bzw. des Landkreises Mecklenburg-Strelitz im Internet eingesehen werden. Daedelow, Amtsleiterin |
Weitere Informationen: Stadt Neustrelitz, Pressestelle, Petra Ludewig, Markt 1, 17235 Neustrelitz Tel. 03981-253110, Fax: 03981-205443 email: presse@neustrelitz.de |
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