Das Amt für Ordnung und Sicherheit informiert: Sperrmüllbeseitigung
14.04.2010, Neustrelitz

Der Landkreis Mecklenburg Strelitz als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Pflichtaufgabe. Dies geschieht in seinem Gebiet entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften.

 

Die Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis MST regelt im §15.3. die Problematik Sperrmüll und Haushaltsschrott. Mittels der Sperrmüllkarte (liegt der Abfallfibel bei) kann der Abfallbesitzer ca. 14 Tage vor dem gewünschten Termin dies bis zu 2x jährlich bei Bedarf anzeigen. Dies kann auch alternativ über das online-Formular auf der Internetseite www.mecklenburg-strelitz.de der Abfallwirtschaft angemeldet werden.

 

Es ist dringend zu beachten, dass Sperrmüll geordnet nach metallhaltigen Sperrabfällen und Haushaltsgroßgeräten wie z. B. Waschmaschine sowie sonstigen sperrigen Abfällen bis spätestens 6 Uhr am Abfuhrtermin oder am Vorabend nach 18 Uhr bereitzustellen ist. Oft werden Gegenstände viel zu früh herausgestellt, die dann für Gefahrenquellen und Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sorgen. Deshalb werden Verstöße in Zusammenarbeit des Landkreises und des Amtes für Ordnung und Sicherheit der Stadt Neustrelitz in Form von Geldbußen geahndet, um Ordnungswidrigkeiten abzustellen und ein sicheres und sauberes Stadtbild zu wahren.

 

Stoltenfeld, Mitarbeiterin AOS



 

Weitere Informationen:
Stadt Neustrelitz, Pressestelle, Petra Ludewig, Markt 1, 17235 Neustrelitz
Tel. 03981-253110, Fax: 03981-205443
email: presse@neustrelitz.de

ICoMSys v1.0 powered by MÜRITZ ONLINE
deutsch english polski
Drucken
Stadtplan Touristinformation Unterkünfte Onlineservices Wetter