Winterdienst in der Stadt Neustrelitz
22.01.2010, Neustrelitz

Das Amt für Ordnung und Sicherheit informiert:

 

Der langanhaltende Schneefall sorgt für glatte Flächen in der Stadt. Es häufen sich die Anrufe bei der Stadt zum Winterdienst. Die Pflichten hierzu sind der Straßenreinigungssatzung unserer Stadt zu entnehmen. Diese erhalten Sie in der Stadtverwaltung oder über die Internetseiten der Stadt www. neustrelitz.de unter ?Bürgerservice?. Hiernach wurde die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen u.a. an dem Eigentümer, den Wohn- oder Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke übertragen. Es sind bspw. die Gehwege auf einer Breite von 1,50 m von Schnee in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich zu befreien, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 7.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Gleiche Zeiten gelten für das Beseitigen von Glätte auf Gehwegen. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens, wo dieses nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand, zu lagern. Auf Gehwegen oder Fahrbahnen kann die Ablagerung auf der an das Grundstück des Reinigungspflichtigen angrenzenden Teil des Gehweges erfolgen. Rinnsteine, Einläufe in Entwässerungsanlagen und dem Feuerlöschwesen dienenden Zugänge zu den Anschlüssen für Feuerlöscheinrichtungen und Hydranten sind freizuhalten. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis nicht auf die Straße geschafft werden. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Gehwege sind auch solche, die zugleich als Radweg ausgewiesen sind. Es ist darauf zu achten, dass die Verwendung von 100 %-igem Salz als Auftaumittel nicht gestattet ist. Dieses darf nur 5 % im verwandten Abstumpfmittel ausmachen.

 

In der Räum- und Streupflicht des Hoch- und Tiefbauamtes der Stadt Neustrelitz liegen 160 km Straßen, 31 km Geh- und Radwege und 3.500 m² Bushaltestellen und Treppen, so dass bei diesen Witterungsverhältnissen die Mitarbeiter des beauftragten städtischen Regiehofes ständig im Einsatz sind. Die Straßen in der Reinigungsklasse 1 und 2 haben Vorrang gegenüber der Klasse 3, weil hier mehr Fuß- und Straßenverkehr abgewickelt wird, den es zu ermöglichen gilt. Die Straßen in der Reinigungsklasse 3 werden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Verkehrsabwicklung nur bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch den Regiehof geräumt. Der Anwohner hier hat demnach keinen Anspruch darauf, dass die Straße von Glätte befreit wird. Die Stadt bittet um Verständnis dafür, dass nur dann, wenn der Verkehr selbst bei den Straßenverkehrsverhältnissen angepasster Fahrweise, dazu gehört auch das Anlegen von Schneeketten, sichtlich gefährdet ist oder gar nicht mehr durchgeführt werden kann, die Möglichkeit auf Räumung in der Reinigungsklasse 3 besteht. Der Regiehof muss unbedingt Prioritäten setzen. Das Funktionieren der öffentlichen Infrastruktur hängt von der Freihaltung des Hauptwegenetzes ab.

 

Die Verkehrssicherungspflicht besteht niemals schrankenlos, sondern richtet sich nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit. Der Benutzer einer Straße oder eines Gehweges ist in jedem Fall verpflichtet, sein Verhalten den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen. Gerade Extremsituationen erfordern die Mithilfe eines jeden Bürgers.

 

Wir möchten alle Bürger der Stadt Neustrelitz bitten, dem Winterdienst nachzukommen, um Gefahren zu vermeiden.

 

Hundebesitzer werden aufgefordert, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner aufzunehmen. Das Erscheinungsbild unbeseitigter Fäkalien nach Schmelzen des Schnees ist jedes Mal ein erhebliches öffentliches Ärgernis.

 

 

Sylke Drobek

Amtsleiterin



 

Weitere Informationen:
Stadt Neustrelitz, Pressestelle, Petra Ludewig, Markt 1, 17235 Neustrelitz
Tel. 03981-253110, Fax: 03981-205443
email: presse@neustrelitz.de

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