Informationen zum Winterdienst
10.12.2010, Neustrelitz

Der Winter sorgt für glatte Flächen in der Stadt. Pflichten der Bürger sind der Straßenreinigungssatzung unserer Stadt zu entnehmen. Diese erhalten Sie in der Stadtverwaltung oder über die Internetseiten www. neustrelitz.de im Bereich Bürgerinformation unter "Ortsrecht".

Die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen ist u.a. an dem Eigentümer oder den Wohnberechtigten der anliegenden Grundstücke übertragen. Gehwege sind auf einer Breite von 1,50 m in der Zeit von 7 bis 20 Uhr schnellstmöglich nach beendetem Schneefall von Schnee und unverzüglich von Glätte zu befreien. Nach 20 Uhr sind Schnee und Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens zu lagern, wo dieses nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand. Auf Gehwegen oder Fahrbahnen kann die Ablagerung auch auf dem Teil des Gehweges erfolgen, der an das Grundstück des Reinigungspflichtigen angrenzt. Fußgängerübergänge, Rinnsteine, Einläufe in Entwässerungsanlagen und dem Feuerlöschwesen dienenden Zugänge zu den Anschlüssen für Feuerlöscheinrichtungen und Hydranten sind freizuhalten. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Gehwege sind auch solche, die zugleich als Radweg ausgewiesen sind. Die Verwendung von 100 %-igem Salz als Auftaumittel ist nicht gestattet, sondern nur 5 % im verwendeten Abstumpfmittel.

In der Räum- und Streupflicht des Hoch- und Tiefbauamtes liegen 160 km Straßen, 31 km Geh- und Radwege und 3.500 m² Bushaltestellen und Treppen. Die Mitarbeiter des Regiehofes sind ständig im Einsatz. Die Straßen in der Reinigungsklasse 1 und 2 haben Vorrang. Die Straßen in der Reinigungsklasse 3 werden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Verkehrsabwicklung nur bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch den Regiehof geräumt. Der Anwohner hat hier keinen Anspruch. Die Stadt bittet um Verständnis dafür, dass nur dann, wenn der Verkehr selbst bei den Verhältnissen angepasster Fahrweise, dazu gehört auch das Anlegen von Schneeketten, sichtlich gefährdet ist oder gar nicht mehr durchgeführt werden kann, die Möglichkeit auf Räumung in der Reinigungsklasse 3 besteht. Oft ist der Anlieger in dieser Reinigungsklasse auf seine Selbsthilfe angewiesen. Der Regiehof muss unbedingt Prioritäten setzen. Das Funktionieren der öffentlichen Infrastruktur hängt vom Freihalten des Hauptwegenetzes ab. Um einem Chaos bei der Abwicklung des Winterdienstes vorzubeugen, wird um besonnenes Verhalten eines jeden Bürgers gebeten. Die Verkehrssicherungspflicht besteht nicht schrankenlos, sondern richtet sich nach den örtlichen Erfordernissen für die öffentliche Sicherheit. Der Benutzer einer Straße oder eines Gehweges ist in jedem Fall verpflichtet, sein Verhalten den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen. Gerade Extremsituationen erfordern die Mithilfe jedes Bürgers.



 

Weitere Informationen:
Stadt Neustrelitz, Pressestelle, Petra Ludewig, Markt 1, 17235 Neustrelitz
Tel. 03981-253110, Fax: 03981-205443
email: presse@neustrelitz.de

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