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Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der Europa-, Kreistags- und Stadtvertreterwahlen am 09.06.2024

Wer aus persönlichen Gründen nicht direkt am 09.06.2024 wählen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Wer mittels Briefwahl vor Ort wählen möchte, kann dies bei der Gemeindewahlbehörde tun. Das Briefwahllokal befindet sich in der Schloßstraße 12/13, 17235 Neustrelitz (Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz) und ist vom 21.05.2024 - 07.06.2024 zu den nachgenannten Zeiten geöffnet. Es hat einen barrierefreien Zutritt.

Montag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch:   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag (24.05.2024 und 31.05.2024):  08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag (07.06.2024):  08.00 Uhr - 18.00 Uhr

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 7. Juni 2024, 18.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden. Auch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr beantragen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für die Kommunalwahlen ist dies darüber hinaus auch am Wahltag bis 15.00 Uhr noch möglich. Für Fälle, die noch am 8. Juni 2024 bearbeitet werden können, ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der über die Tel.-Nr.: 03981/4534-213 zu erreichen ist.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

 

Neustrelitz, 26.04.2024                                    Stadt Neustrelitz

                                                                         Gemeindewahlbehörde